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§ 3 Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung der Landesärztekammer hat folgende Aufgaben:
- die Beschlussfassung über Änderungen dieser Satzung mit 2/3-Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung,
- die Wahl und Abberufung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses,
- die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- die Entlastung des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses,
- die Beschlussfassung über eine Änderung der Versorgungsabgabe und der Versorgungsleistung sowie die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage gemäß § 9 Absatz 2, jede andersartige Verbesserung der Versorgungsleistungen gemäß § 31 Absatz 4 und die Anpassung der laufenden Renten gemäß § 31 Absatz 5,
- die Beschlussfassung über die Auflösung der Ärzteversorgung Land Brandenburg mit 4/5- Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung und die im Zuge der Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.
- Die Beschlüsse der Kammerversammlung zu Absatz 1 Nummern 1, 5 und 6 erfolgen auf Vorschlag des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses. Sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.