Die Ärzteversorgung Land Brandenburg ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Cottbus.
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hat die Aufgabe, für die Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg und ihre Familienangehörigen gemäß den Bestimmungen von § 6 Abs. 3 Nr. 11 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Kammergesetzes vom 13. Juli 1990 (GVBl. I , S. 711) bzw. ab 28. April 2003 gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 14 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I, S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022
(GVBl.I/22, [Nr. 33], S.6) Versorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren.
Die Mittel der Versorgungseinrichtung sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten.
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg gewährt ihren Mitgliedern Versorgungsleistungen, die den klassischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger entsprechen: Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten, Vollwaisen- und Halbwaisenrenten) und Sterbegeld, in bestimmten Fällen auch Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.
Mitglieder der Ärzteversorgung Land Brandenburg sind obligatorisch die Ärztinnen und Ärzte, die der Landesärztekammer Brandenburg angehören. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob die ärztliche Tätigkeit selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.
Als Finanzierungsverfahren wendet die Ärzteversorgung Land Brandenburg das offene Deckungsplanverfahren an. Bei diesem Verfahren werden neben dem Aufbau eines hohen Kapitalstocks auch generationenübergreifende Elemente einbezogen. Das Kapital wird nach strengen versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften sicher, wertbeständig und rentabel angelegt.
Aufsichtsbehörden der Ärzteversorgung Land Brandenburg sind für die Rechtsaufsicht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), sowie für die Versicherungsaufsicht das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MDFE).
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV)“.
In der Geschäftsstelle, die sich in Cottbus, Ostrower Wohnpark 2 befindet, arbeiten 24 Mitarbeiter.
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen klassischen Freien Berufe der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer u. vereidigten Buchprüfer sowie Zahnärzte die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.