Die Zahlung der Rente wird ausschließlich bargeldlos vorgenommen und auf das Bankkonto des Rentenbeziehers überwiesen. Die Überweisung der Rente erfolgt dabei regelmäßig so rechtzeitig, dass sie zu Beginn des Monats bereits auf dem Konto verbucht ist.
Rentenbezieher/Innen der ÄVLB können davon ausgehen, dass die Rente nicht konstant auf dem zurzeit gezahlten Niveau verbleibt. Die Renten der ÄVLB sind dynamisch. Die Rentenanpassungen erfolgen zum 01.01.
Die Rentenbezieher/Innen der ÄVLB erhalten regelmäßig zum Anfang des Jahres eine Mitteilung über die Höhe der Rente des neuen Jahres. Auf dem unteren Teil dieser Mitteilung muss vom Zahlungsempfänger durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden, dass die Voraussetzungen für die Rentenzahlung nach wie vor bestehen. Bitte beachten Sie, dass zur korrekten maschinellen Bearbeitung die Rücksendung der Erklärung im Original erforderlich ist.
Rentner erhalten bei vielen sportlichen und kulturellen Veranstaltungen Preisermäßigungen. Auch die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs kann unter Umständen günstiger sein.
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) die Rentenbesteuerung ab dem 01.01.2005 auf völlig neue Grundlagen gestellt. Er hat sich dabei vom Grundgedanken einer nachgelagerten Besteuerung leiten lassen.
Sämtliche Renten- bzw. Versorgungsträger, also auch die ÄVLB, haben jeweils zum 28.02. eines Jahres eine Mitteilung über geleistete Renten (Rentenbezugsmittelung) nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für das Vorjahr zu melden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle steuerpflichtigen Leistungen auch tatsächlich erfasst werden.
Für Rentenbezieher/Innen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, ist die ÄVLB aufgrund von gesetzlichen Vorgaben verpflichtet den Beginn und jede Änderung in der Höhe des Versorgungsbezuges der Krankenkasse zu melden.