Rentenbemessungsgrenze / Versorgungsabgaben 2024
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 beschlossen.
Auf der Kammerversammlung am 14. September 2024 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 32. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2023 wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Frau Dipl.-Med. Andrea Kruse, vorgetragen.
Sehr geehrte Mitglieder,
wir möchten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur freiwilligen Mehrzahlung für das Jahr 2024 informieren.
Seit 01.01.2023 sind gemäß § 3 Satz 1 Nummer 2b SGB VI Soldaten auf Zeit, welche Übergangsgebührnisse beziehen und gemäß § 186 SGB VI nachversichert wurden, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen.
Hinweise zur Energiepreispauschale
Gerne versuchen wir die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversorgung Brandenburg von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von 300,- € (Energiepreispauschale) profitieren werden, zu beantworten.