DRV-Befreiungsantrag
Ab Januar 2023 gilt ein neues Antragsverfahren. Der DRV-Befreiungsantrag muss ausschließlich online unter folgendem Link gestellt werden:
DRV-Befreiungsantrag
3-Monatsfrist gilt weiterhin: Damit die Befreiung ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit ausgesprochen wird, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk gestellt werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
- Mitgliedsnummer: Sollte Ihnen diese nicht bekannt sein oder Sie ein Neu-Mitglied sein, lassen Sie das Feld frei. Der Antrag kann auch ohne diese Angabe gestellt werden, wir tragen die MG-Nummer später nach.
- Angaben zum Arbeitgeber: Bitte grundsätzlich Name, Anschrift und ggf. den abweichenden Tätigkeitsort eintragen!
- Zuständiges Versorgungswerk: Bitte achten Sie darauf, den Befreiungsantrag im richtigen Versorgungswerk zu stellen. Die Pflichtmitgliedschaft in den Versorgungswerken richtet sich grundsätzlich nach dem Ort, in dem Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben.
Wir bieten Ihnen ausführliche Hinweise zur Verfahrensweise der e-Befreiung.
Laden Sie gerne unser ausführliches PDF Dokument.
Lieber Nutzer,
an dieser Stelle finden Sie den Link zum Anbieter DASBV, welche uns und Ihnen die elektronische Befreiung als Formular bereitstellt.