Hinterbliebenenrenten bei der Ärzteversorgung Land Brandenburg sind
- Witwenrenten (vgl. § 13),
- Witwerrenten (vgl. § 13),
- Renten für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsrenten) (vgl. § 13),
- Waisenrenten (vgl. § 14),
- Halbwaisenrenten (vgl. § 14).
Hinterbliebenenrenten werden auf Antrag gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Todes Anspruch auf Altersrente oder Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente bestand oder Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde. (vgl. § 12)
Hinterbliebenenrente wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die notwendigen Dokumente und Urkunden werden nach Antragseingang gesondert von der ÄVLB angefordert.