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§ 1 Sitz, Aufgaben und Rechtsnatur

  1. Die Versorgungseinrichtung ist eine unselbständige Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Cottbus. Sie führt die Bezeichnung "Ärzteversorgung Land Brandenburg".

  2. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg handelt unter ihrem eigenen Namen. Sie kann selbst klagen und verklagt werden. Sie verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer Brandenburg haftet. Das Vermögen der Landesärztekammer Brandenburg haftet im Übrigen nicht für Verbindlichkeiten der Ärzteversorgung Land Brandenburg. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg wird gerichtlich und außergerichtlich durch das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsausschusses vertreten.

  3. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hat die Aufgabe, für die Mitglieder der Landesärztekammer und ihre Familienangehörigen Versorgung nach Maßgabe dieser Satzung zu gewähren, wobei die Mittel der Ärzteversorgung Land Brandenburg zweckgebunden und gesondert zu verwalten sind.

  4. Genehmigte Satzungen, Satzungsänderungen und sonstige Bekanntmachungen der Ärzteversorgung Land Brandenburg werden im "Brandenburgischen Ärzteblatt" bekannt gegeben. Soweit Mitglieder oder Leistungsempfängerinnen beziehungsweise Leistungsempfänger nicht Bezieher des "Brandenburgischen Ärzteblattes" sind, werden diese durch Einzelnachricht informiert. Öffentliche Zustellungen im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes können durch Aushang im öffentlichen Bereich der Geschäftsstelle der Ärzteversorgung Land Brandenburg erfolgen, sofern die persönliche Zustellung nicht möglich ist.

  5. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, der Ärzteversorgung Land Brandenburg die nach dieser Satzung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Erklärungen nach der Satzung sind schriftlich, und soweit ausdrücklich nicht etwas anderes geregelt ist, gegenüber der Ärzteversorgung Land Brandenburg abzugeben.