Telefonzeiten: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr | Mi. 14:00 - 16:00 Uhr (zusätzlich)      Telefon: 0355 78020 0 | Telefax: 0355 78020 30 | E-Mail: mail@aevlb.de

Beitragsseiten

§ 3 Kammerversammlung

  1. Die Kammerversammlung der Landesärztekammer hat folgende Aufgaben:
    1. die Beschlussfassung über Änderungen dieser Satzung mit 2/3-Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung,
    2. die Wahl und Abberufung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses,
    3. die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
    4. die Entlastung des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses,
    5. die Beschlussfassung über eine Änderung der Versorgungsabgabe und der Versorgungsleistung sowie die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlage gemäß § 9 Absatz 2, jede andersartige Verbesserung der Versorgungsleistungen gemäß § 31 Absatz 4 und die Anpassung der laufenden Renten gemäß § 31 Absatz 5,
    6. die Beschlussfassung über die Auflösung der Ärzteversorgung Land Brandenburg mit 4/5- Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung und die im Zuge der Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.

  2. Die Beschlüsse der Kammerversammlung zu Absatz 1 Nummern 1, 5 und 6 erfolgen auf Vorschlag des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses. Sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.