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Rentenbemessungsgrenze / Versorgungsabgaben 2024

Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 beschlossen.


Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.100,00 € (2023) auf 7.450,00 € monatlich (2024). Im Westen steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.300,00 € (2023) auf 7.550,00 € (2024) monatlich.

Der Beitragssatz in der Deutschen Rentenversicherung verbleibt unverändert bei 18,6 %.

Damit steigt ab 01. Januar 2024 die Regelabgabe auf 1.385,70 € (Ost) bzw. auf 1.404,30 € (West).

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie keine weiteren Schritte zu veranlassen. Wir buchen die neuen Mitgliedsbeiträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab.

Sollten Sie Ihre Beiträge selbst überweisen, so bitten wir Sie, die neuen Grenzen zu berücksichtigen.



  Im Überblick:

   Beitragsbemessungsgrenze (Ost)         7.450,00 € monatlich

   Beitragssatz                                                18,60 %

   Ab dem 01.01.2024 betragen 10/10 der monatlichen Regelabgabe der ÄVLB -
   gleichbedeutend mit dem höchsten Pflichtbeitrag
   1.385,70 € (18,60 % von 7.450,00 €).

   Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.
   So beträgt z.B. der 3/10-Beitrag vom 01.01.2024 an
   415,71 € monatlich

   Beitragsbemessungsgrenze (West)        7.550,00 € monatlich.

   Beitragssatz                                                18,60 %

   Ab dem 01.01.2024 betragen 10/10 der monatlichen Regelabgabe der ÄVLB -
   gleichbedeutend mit dem höchsten Pflichtbeitrag
   1.404,30 € (18,60 % von 7.550,00 €).

   Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.
   So beträgt z.B. der 3/10-Beitrag vom 01.01.2024 an
   421,29 € monatlich


Die Lastschriften erfolgen am 22.01.2024, 20.02.2024, 20.03.2024, 22.04.2024, 21.05.2024, 19.06.2024, 22.07.2024, 20.08.2024, 20.09.2024, 21.10.2024, 19.11.2024, 18.12.2024.

Eine gesonderte Mitteilung zu den gültigen Versorgungsabgaben wird seit 2023 nicht mehr versandt.