Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze und der Höhe der laufenden Renten zum 1. Januar 2013
Auf der Kammerversammlung am 8. September 2012 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 20. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2011 wurde vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Herrn Dr. med. Manfred Kalz, vorgetragen.
- Hatte zum Ende des 20. Geschäftsjahres 8.527 aktive Mitglieder.
- Das Beitragsaufkommen einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen stieg um rund 5,80 % auf EUR 79,4 Mio.
- Das Anlagevermögen wuchs auf EUR 1.129,4 Mio., die Kapitalerträge lagen bei EUR 51,1 Mio. (Vorjahr EUR 51,4 Mio.).
- Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2013 die laufenden Renten unverändert zu lassen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Betrag von EUR 44.088,72 unverändert beibehalten.
Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Zuwachs von 770 Mitgliedern wiederum deutlich übertroffen.
Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2011 von 595 im Vorjahr auf nunmehr 637. Es erhielten im Berichtsjahr 2011 insgesamt 47 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente.
Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Brutto-Beitragseinnahmen) stieg leicht von 1,65 % im Jahre 2010 auf 1,86 % der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2011.
Der Ertrag der Kapitalanlage sank von EUR 51,4 Mio. auf EUR 51,1 Mio. Dies bedeutet eine Netto-Kapitalrendite von 3,23 % (2010: 4,24 %).
Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2013 die laufenden Renten unverändert zu lassen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Betrag von EUR 44.088,72 unverändert beibehalten. Beide Beschlüsse müssen von den Aufsichtsbehörden noch genehmigt werden.
Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im „Versorgungsbrief Nr. 21” ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2013 – wie in jedem Jahr – die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.
Die Kammerversammlung der Ärzteversorgung Land Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. April 2012 über Änderungen der Satzung beraten und diese auch beschlossen.
Neben redaktionellen Änderungen (Einheitlichkeit der Begriffe, § 9 Abs. 4) sowie Änderungen im Bereich der Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente (§ 10 Abs. 6), der Hinterbliebenenrente (Kapitalabfindung im Falle einer Wiederverheiratung, § 13 Abs. 10, Verlängerung der Dauer der Unschädlichkeit einer Ausbildungsunterbrechung, § 14 Abs. 2) beschloss die Kammerversammlung, dass im Falle eines Überschusses nach der Bilanz von diesem mindestens 5 % der Sicherheitsrücklage zuzuweisen sind (§ 31 Abs.3).
Zentrale Änderung war aber sicher die Änderung der bestehenden Überleitungsregelungen im § 17, wonach nunmehr Beiträge für bis zu 96 Monate und bis zu einem Alter von 50 Jahren übergeleitet werden können. Weiterhin ist neu, dass die Überleitungen nach einem in § 17 Abs. 10 festgelegtem Faktor zu erhöhen sind.
Die Einzelheiten der Änderung sowie die Hintergründe für die Satzungsänderung stellen wir Ihnen im Versorgungsbrief 2012 ausführlich dar.