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Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage und der laufenden Renten zum 01.01.2015 um 0,5%

Auf der Kammerversammlung am 6. September 2014 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 22. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2013 wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Frau Dipl.-Med. Andrea Kruse, vorgetragen.

Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2015 die laufenden Renten, die im Geschäftsjahr 2014 oder früher begonnen haben, um 0,5 % anzuheben. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2015 wurde auf einen Betrag von EUR 44.309,16 festgelegt.

Eine ausführlichere Darstellung des Geschäftsjahres 2013 wird an dieser Stelle noch veröffentlicht. Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im „Versorgungsbrief Nr. 23” ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2015 – wie in jedem Jahr – die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.