Erhöhung der Anwartschaften und laufenden Renten um 1,2 % Satzungsänderung zum 01. Januar 2006
Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2006 die laufenden Renten um 1,2 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2006 wurde auf einen Betrag von EUR 41.452,00 festgelegt.
Auf der Kammerversammlung am 10. September 2005 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 13. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2004 wurde vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Herrn Dr. med. Reiner Musikowski, vorgetragen.
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg
- hatte zum Ende des 13. Geschäftsjahres 5.555 aktive Mitglieder.
- Das Beitragsaufkommen einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen stieg auf EUR 53,6 Mio.
- Das Anlagevermögen belief sich auf EUR 538,4 Mio, der Kapitalertrag lag bei EUR 23,8 Mio. (Vorjahr EUR 24,6 Mio.).
- Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2005 die laufenden Renten um 1,2 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2005 wurde auf einen Betrag von EUR 41.452,00 festgelegt.
Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Zuwachs von 340 Mitgliedern wiederum deutlich übertroffen.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sanken deutlich. Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Brutto-Beitragseinnahmen) sank von 1,87% im Jahre 2003 auf 1,73% der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2004.
Die Situation an den Kapitalmärkten war im Jahr 2004 von allgemein niedrigen Renditemöglichkeiten geprägt. Der Ertrag der Kapitalanlage sank leicht von EUR 24,6 Mio. auf EUR 23,8 Mio. Dies bedeutet eine Durchschnittskapitalrendite von 4,49% (2003: 5,57%).
Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2004 von 219 im Vorjahr auf nunmehr 266. Es erhielten im Berichtsjahr 2004 32 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2006 die laufenden Renten um 1,2% zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2006 wurde auf einen Betrag von EUR 41.452,00 festgelegt. Beide Beschlüsse bedürfen allerdings noch der Genehmigung durch die Aufsichtbehörden.
Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im "Versorgungsbrief Nr. 14" ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2006 - wie in jedem Jahr - die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.
Die Kammerversammlung beschloss auf Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss der Ärzteversorgung Land Brandenburg eine Satzungsänderung mit Wirkung ab dem 01. Januar 2006.
Die Ärzteversorgung Land Brandenburg kann zukünftig für den Fall, dass kein anderer Versorgungsträger die Kosten übernimmt, einen Zuschuss zu den Kosten medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Eine vorhergehende Feststellung der Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung ist nicht mehr erforderlich.
Die Satzungsänderung bedarf ebenfalls noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörden. Ihre Bekanntmachung wird im Brandenburgischen Ärzteblatt erfolgen.