Hinweis zur Beitragszahlung:
Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung ist grundsätzlich das Mitglied gegenüber der Versorgungseinrichtung zur monatlichen Beitragszahlung verpflichtet. Die Beiträge können auch stellvertretend vom Arbeitgeber entrichtet werden (Lohnabzugsverfahren). Wir bitten jedoch zu beachten, dass für Arbeitgeber keine Möglichkeit des Beitragseinzuges per Lastschriftverfahren besteht. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten oder dem Mitglied die Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) mit dem Gehalt auszahlen.
Dann wäre wieder das Mitglied verpflichtet, die Versorgungsabgaben monatlich an die Ärzteversorgung Land Brandenburg zu entrichten.