Telefonzeiten: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr | Mi. 14:00 - 16:00 Uhr (zusätzlich)      Telefon: 0355 78020 0 | Telefax: 0355 78020 30 | E-Mail: mail@aevlb.de

Das Hinausschieben des Rentenbezugsalters ist bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres möglich. Während der Zeit des Hinausschiebens ist das Mitglied nicht berechtigt, Versorgungsabgaben zu entrichten.

Für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme der Altersrente erhält das Mitglied einen Zuschlag in Höhe von 0,55 von Hundert auf die mit Erreichen der Altersgrenze erworbene Altersrente. (vgl. § 9 Absatz 8)