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Die Rentenbezieher/Innen der ÄVLB erhalten regelmäßig zum Anfang des Jahres eine Mitteilung über die Höhe der Rente des neuen Jahres. Auf dem unteren Teil dieser Mitteilung muss vom Zahlungsempfänger durch eigenhändige Unterschrift bestätigt werden, dass die Voraussetzungen für die Rentenzahlung nach wie vor bestehen. Bitte beachten Sie, dass zur korrekten maschinellen Bearbeitung die Rücksendung der Erklärung im Original erforderlich ist.